Geldeinzahlungen / Brief- und Telefonkontakt / Paket
Geldeinzahlungen
Bareinzahlungen für Gefangene sind nicht möglich.
Bitte überweisen Sie Geldeinzahlungen für Gefangene an:
Zahlstelle der Justizvollzugsanstalt Trier
Volksbank Trier
IBAN: DE70 5856 0103 0000 2288 22
BIC: GENODED1TVB
Verwendungszweck:
Familienname, Vornamen, Geburtsdatum des Gefangenen und eventuellen Verwendungszweck
Bei einer Überweisung von 100 Euro sollte deshalb z.B. angeben werden 80 Euro für Einkauf und 20 Euro für TV.
Steht bei der Überweisung von 100 Euro nur z.B. für Einkauf und TV ohne Angabe der Einzelbeträge wird der gesamte Betrag als zweckgebundenes Eigengeld gebucht. Der Gefangene kann das Geld dann nicht mehr für den Einkauf verwenden.
Brief- und Telefonkontakt
Briefe von und an Untersuchungsgefangene unterliegen grundsätzlich der Briefkontrolle durch das zuständige Gericht bzw. die zuständige Staatsanwaltschaft, wodurch sich die Postlaufzeiten geringfügig verlängern.
Das Telefax der Justizvollzugsanstalt und die E-Mailadresse der JVA stehen für den Schriftverkehr der Gefangenen nicht zur Verfügung. Sofern Sie mit einem Inhaftierten Kontakt aufnehmen möchten, kann dies ausschließlich über den Postweg erfolgen.
Gefangene sind telefonisch nicht zu erreichen, haben jedoch – sofern durch JVA bzw. Gericht/Staatsanwaltschaft genehmigt und sie über finanzielle Mittel verfügen -, die Möglichkeit aus der Haft zu telefonieren. Hierzu muss jedoch das Einverständnis des Anzurufenden vorliegen. Die Gefangenen sind über die Verfahrensweise informiert und müssen die Erlaubnis zum Telefonieren förmlich beantragen.
Paketempfang
Pakete mit Nahrungs- und Genussmitteln sind nicht zugelassen. Über die Genehmigung sonstiger Pakete wird nur auf Antrag im Einzelfall entschieden.
Pakete werden nur auf dem Postwege angenommen.