Zuständigkeiten
geschlossener Vollzug Männer:
- Freiheitsstrafen bis zu 2 Jahren an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier
- Untersuchungsgefangene aus dem Landgerichtsbezirk Trier
offener Vollzug Männer:
- Freiheitsstrafen an Gefangenen mit Wohnort im Landgerichtsbezirk Trier bis zu 1 Jahr noch zu verbüßende Freiheitsstrafe